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KFW bietet neue Mittel für Bauprojekte

Meldung vom 02.10.2018
Wer kann Anträge stellen ?
Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- u. Zweifamilien-Wohnhäusern mit maximal zwei Wohnheinheiten oder Eigentumswohnungen sowie Mieter von Wohnungen oder Einfamilienwohnhäusern

Was wird gefördert ?
Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden

Wie wird gefördert ?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss nach Abschluss des Vorhabens.

Weitere Infos und Anträge unter : kfw.de/info-zuschussportal oder über die kostenfreie Telefonnummer 0800/539 9002 .