
Wer kann Anträge stellen ?
Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- u. Zweifamilien-Wohnhäusern mit maximal zwei Wohnheinheiten oder Eigentumswohnungen sowie Mieter von Wohnungen oder Einfamilienwohnhäusern
Was wird gefördert ?
Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden
Wie wird gefördert ?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss nach Abschluss des Vorhabens.
Weitere Infos und Anträge unter : kfw.de/info-zuschussportal oder über die kostenfreie Telefonnummer 0800/539 9002 .